Kosovo
Für die Bezahlung von Jahresgebühren ist keine Vollmacht erforderlich.
Patente sind ab Datum der Anmeldung 20 Jahre gültig.
Jahresgebühren sind ab dem 3. Jahr, gerechnet ab Datum der Anmeldung, im voraus fällig.
Die Zahlungsfrist kann um 6 Monate verlängert werden durch eine zusätzliche Zahlung der Gebühr von 50% auf die amtliche Jahresgebühr.