Bosnien & Herzegovina
PATENTE
Für die Bezahlung von Jahresgebühren ist keine Vollmacht erforderlich.
Jahresgebühren sind ab dem 1. Jahr, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, fällig.
Patente sind ab Datum der Anmeldung 20 Jahre gültig.
Die Zahlungsfrist kann um 9 Monate verlängert werden durch eine zusätzliche Zahlung der Gebühr von 25% für die ertsen 3 Monate und von 100% ab dem 4. bis 9. Monat auf die amtliche Jahresgebühr.
Wenn ein ergänzendes Schutzzertifikat beantragt worden ist, kann der Schutz des Patentes auf weitere 5 Jahre verlängert werden.