5a-cg First Patent Renewal Agency for the Balkan Countries

Montenegro

PATENTE

 

Für die Bezahlung von Jahresgebühren ist keine Vollmacht erforderlich.

 

Jahresgebühren sind ab dem 3. Jahr, gerechnet ab dem Datum der Anmeldung, im voraus fällig.

 

Patente sind ab Datum der Anmeldung 20 Jahre gültig. Die Zahlungsfrist kann um 6 Monate verlängert werden durch eine zusätzliche Zahlung der Gebühr von 50% auf die amtliche Jahresgebühr.

 

Wenn ein ergänzendes Schutzzertifikat beantragt worden ist, kann der Schutz des Patentes auf weitere 5 Jahre verlängert werden.