Nord Mazedonien
Für die Bezahlung von Jahresgebühren ist keine Vollmacht erforderlich.
Patente sind ab Datum der Anmeldung 20 Jahre gültig.
Jahresgebühren sind ab dem 3. Jahr, gerechnet ab Datum der Anmeldung, im voraus fällig.
Die Zahlungsfrist kann um 9 Monate verlängert werden durch eine zusätzliche Zahlung der Gebühr von 25% für die ersten 3 Monate und von 100% ab dem 4. Bis 9. Monat auf die amtliche Jahresgebühr.
Wenn ein ergänzendes Schutzzertifikat beantragt worden ist, kann der Schutz des Patentes auf weitere 5 Jahre verlängert werden.